Apps Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

 

 

1. Einführung
Sofern nicht anders angegeben, ist die App Eigentum der ByteSource Technology Consulting GmbH. Die von der ByteSource Technology Consulting GmbH bereitgestellte Software und Dienstleistung unterliegen jederzeit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Nutzung des Plugins bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen und erklären sich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein. Diese Bedingungen bilden die Vereinbarung zwischen Ihnen und der ByteSource Technology Consulting GmbH („diese Vereinbarung“).

 

2. Zustimmung zu den Bedingungen
Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie das Plugin in eine beliebige Confluence-, Bitbucket-, Bamboo- oder JIRA-Installation integrieren.

 

3. Lizenzdauer
Diese Lizenz ist unbefristet, und es ist keine zusätzliche Zahlung erforderlich, um sie aufrechtzuerhalten – es sei denn, Sie verstoßen gegen eine Bestimmung dieser Lizenz. In diesem Fall verlieren Sie alle Rechte aus dieser Lizenz.

 

4. Haftungsausschluss
Es wird nicht garantiert, dass die von der ByteSource Technology Consulting GmbH bereitgestellte Software Ihren Anforderungen entspricht oder dass deren Betrieb unterbrechungsfrei oder fehlerfrei erfolgt. ByteSource Technology Consulting GmbH schließt – soweit gesetzlich zulässig – alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen oder Bedingungen aus, die nicht in dieser Vereinbarung genannt sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Datenverlust oder -beschädigung, Betriebsunterbrechung oder Auftragsverlust). Diese Vereinbarung berührt nicht Ihre gesetzlichen Rechte.

 

5. Gewährleistungen und Haftungsbeschränkung
ByteSource Technology Consulting GmbH gewährleistet, dass ihre Software und Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis auf nicht-exklusiver Basis erbracht werden. Werden Waren von einem Dritten bereitgestellt, übernimmt ByteSource Technology Consulting GmbH keine Garantie, Gewährleistung oder sonstige Zusicherung hinsichtlich Qualität, Eignung oder anderer Eigenschaften, wird jedoch – soweit möglich – etwaige dem Unternehmen übertragene Rechte aus Garantien, Gewährleistungen oder Entschädigungen des Drittherstellers weitergeben.
Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf Fahrlässigkeit von ByteSource Technology Consulting GmbH beruhen, haftet das Unternehmen nicht für Verluste, Schäden oder Ansprüche (direkt oder indirekt, speziell oder folgeschädlich), die durch die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen entstehen – unabhängig davon, ob sie durch Fahrlässigkeit, Unterlassung oder anderweitig verursacht wurden.
Verzögerungen oder Nichterfüllung durch ByteSource Technology Consulting GmbH gelten nicht als Vertragsbruch, wenn sie auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Unternehmens liegen.
ByteSource Technology Consulting GmbH gibt bei der Bereitstellung elektronischer Medien ihr Bestes, um Computerviren zu vermeiden, haftet jedoch nicht für unabsichtlich übertragene Viren oder daraus entstehende Schäden.
Für den Fall, dass ByteSource Technology Consulting GmbH trotz entgegenstehender Klauseln in dieser Vereinbarung haftbar gemacht wird, ist die Haftung auf den tatsächlich von Ihnen gezahlten Betrag für die Dienste oder Software begrenzt. Sie entbinden ByteSource Technology Consulting GmbH hiermit von jeglichen Verpflichtungen, Haftungen und Ansprüchen, die diesen Betrag überschreiten.

 

6. Mitteilungen und Einwilligungen
Mitteilungen, Anfragen oder sonstige Mitteilungen zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen per E-Mail, Fax oder Post und sind per Post zu bestätigen.

 

7. Abtretung von Rechten
Sie dürfen diese Vereinbarung sowie damit verbundene Rechte oder Vorteile nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ByteSource Technology Consulting GmbH abtreten. Diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert werden.

 

8. Eigentum
Marketingmaterialien, Software, elektronische Medien, Methoden, Strategien, Forschungsergebnisse und Designs verbleiben im Eigentum der ByteSource Technology Consulting GmbH. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle im Rahmen dieser Vereinbarung verwendeten Programmierwerkzeuge, Inhalte, Methoden und Techniken frei weiterzuverwenden.
Die Urheberrechte an mit der Software erstellten Inhalten verbleiben bei Ihnen als Ersteller. ByteSource Technology Consulting GmbH erlaubt die Kombination von Vektor- und Rasterdarstellungen innerhalb der Software mit von Ihnen erstellten Inhalten sowie die dauerhafte Speicherung der kombinierten Ergebnisse in Vektor- und/oder Rasterform. Sie dürfen diese grafischen Darstellungen für jeden Zweck verwenden, solange sie die geschäftlichen Aktivitäten der ByteSource Technology Consulting GmbH nicht beeinträchtigen.

 

9. Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Es besteht keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein Arbeitsverhältnis und kein Vertretungsverhältnis zwischen Ihnen und ByteSource Technology Consulting GmbH. Sie verpflichten sich, sich nicht als Vertreter oder Mitarbeiter des Unternehmens auszugeben.
ByteSource Technology Consulting GmbH unterliegt bestehenden gesetzlichen Vorschriften und behält sich das Recht vor, mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, sofern gesetzlich erforderlich.

 

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gelten, bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang gültig und wirksam – es sei denn, der wesentliche Zweck der Vereinbarung wird dadurch vereitelt. In diesem Fall kann jede Partei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.

 

11. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen ByteSource Technology Consulting GmbH und Ihnen dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen bezüglich der Nutzung von Software, Dienstleistungen oder Waren. Beide Parteien bestätigen, dass sie sich auf keine Zusicherung verlassen haben, die nicht in diesem Dokument enthalten ist.

 

12. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften für eingetragene Kaufleute gemäß österreichischem Recht – auch bei Aufträgen außerhalb Österreichs. Im Streitfall ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens zuständig.
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Bedingungen nur, soweit sie nicht den zwingenden Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

 


Postanschrift für Mitteilungen an ByteSource Technology Consulting GmbH:


ByteSource Technology Consulting GmbH
Damböckgasse 4/3
1060 Wien, Österreich